*ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
* Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für ULMA Entwässerungslösungen.
1.GELTUNGSBEREICH
1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlieβlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bediengungen des Kunden
die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2.ANGEBOT/AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
2.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maβgebend. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen unserer Bestätigung.
2.2. Um mögliche Fehler zu vermeiden, sollen Aufträge unterschrieben und versiegelt unserer Vertriebsmitarbeiter oder unserer Kundendienst per EMail gesendet werden.
2.3. Die in Angebot und Auftragsbestätigung sowie den dazugehörenden Unterlagen wie Abbildungen/Zeichnungen enthaltenen technischen Daten einschlieβlich Maβ- und Gewichtsangaben sind sorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten.
2.4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern sowie sonstigen Unterlagen und Informationen, auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.5. Im Falle von Aufträgen, die ein spezielles Teil oder eine Sonderanfertigung Plan enthalten, ist die Unterschrift und der Stempel desselben zusammen mit den anderen Informationen erforderlich.
2.6. Ulma ist nicht verantwortlich für die Auswahl von Modellen und/ oder Materialien, die nicht für die nach unseren Empfehlungen angegebene Verwendung oder Belastung geeignet sind und die in unserem Katalog und auf unserer Website aufgeführt sind
(www.ulmaarchitectural.com).
2.7. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Ulma-Angebote 30 Tage lang gültig.
3.PREISE
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise in Euro (€) “ab Werk”, ausschlieβlich Fracht, Verpackung und Zoll; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Die gesetzliche Mehrwehrsteuer ist nicht in unseren Preise eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe gegebenenfalls am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise für Lieferung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluss entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Erhöhungen der preisbildenden Umstände eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen.
3.4. ULMA kann die Preise ohne Vorankündigung ändern, da es sich bei diesem Dokument um eine Broschüre mit allgemeinen Informationen handelt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Die Zahlungsbedingungen werden von beiden Parteien vereinbart und in jedem Angebot und in jeder Bestellung angegeben.
4.2. Für Kreditoperationen und solange die Kreditabteilung von ULMA dies genehmigt wird die maximale Zahlungsfrist nicht höher sein als die im Gesetz 15/2010 vom 5. Juli, veröffentlicht im B.O.E. 10708 vom 7. Juli, angegebene. STÖRUNGSGESETZ
4.3. Eine wiederholte Nichteinhaltung der Zahlungsfristen führt zur Verminderung oder Annullierung der Kreditlinie.
4.4. Im Falle der Nichtzahlung behält sich ULMA das Recht vor, das Inkassomanagement über ein unabhängiges Unternehmen abzuwickeln. In einem ersten Schritt wird die Lieferung von Material an diesen Kunden eingestellt.
4.5. Für neue Kunden und Privatleute erfolgt die Zahlung im Voraus.
4.6. Für die Verwaltung der Zahlungsbelege werden keine Gebühren erhoben.
5.VERSAND
5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Leiferung “ab Werk” vereinbart.
5.2. Alle Versandkosten werden in den Angeboten und Aufträgen angegeben.
5.3. Jeder Reklamation oder jeder Vorfall muss unverzüglich nach der Entdeckung unter Angabe der Lieferscheinnummer und mit Fotos, die den Grund für den Vorfall belegen, gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
5.4. Jeder Anspruch oder Vorfall aufgrund von Materialbruch bei Erhalt des Materials MUSS AUF DEM LIEFERSCHEIN DES SPEDITEURS ANGEGEBEN WERDEN, der äuβerlich erkennbar ist.
5.5. Das Material wird auf einem Lastkraftwagen geliefert.
5.6. Das Herunterladen und die Mittel zum Herunterladen gehen zu Lasten des Kunden.
5.7. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Dadurch evtl. entstehende zusätliche Transportkosten gehen zu unseren Lasten, sofern die Teillieferung nicht auf Wunsch des Bestellers erfolgt.
5.8. Es werden keine Strafen für Lieferverspätungen akzeptiert, diese Fristen sind ungefähre Angaben und werden in den Angeboten und Aufträgen angegeben.
6.EINBAU
6.1. ULMA ist nicht verantwortlich für Material, das ohne Einhaltung der Einbauanleitung des Herstellers eingebaut wird. Diese sind auf unserer Webseite verfügbar: www.ulmaarchitectural.com.
6.2. Jede Nichteinhaltung der von ULMA empfohlenen Einbauanleitungen kann die Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Leistung der Rinnen oder der entsprechenden Abdeckelemente nachteilig beeinflussen. Daher ist ULMA nicht verantwortlich für Vorfälle, die aus der Nichteinhaltung der Einbauweise, dem Mangel an angemessener Wartung, der unsachgemäßen Auswahl oder Verwendung der entsprechenden Elemente ergeben, oder für alles andere, was diese nachteilig beeinflussen kann und nicht aus der normalen Verwendung, -für die sie bestimmt sind.
6.3. Für alle technischen Informationen können Sie sich an unsere technische Abteilung wenden.
7.RÜCKGABEBERICHTLINIE
7.1. ULMA akzeptiert keine Rücksendungen der gelieferten Waren.
8.VERTRÄGE
8.1. Keine andere Art von Vertrag, der nach dieser Vereinbarung datiert ist, oder zusätzliche Klauseln, die gegen die in diesem Dokument aufgeführten Klauseln verstoßen, werden akzeptiert.
8.2. Für den Fall, dass der Kunde die Formalisierung eines Vertrages verlangt, muss dieser Vertrag vor der Bearbeitung der Bestellung formalisiert werden. ULMA wird keine Bestellung bearbeiten, bis der Vertrag in seinem Besitz ist, ordnungsgemäß ausgefüllt und
von beiden Parteien unterschrieben ist.
9.EIGENTUMSVORBEHALT
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurücknehmen.
In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wird die Ware von ULMA zurückgenommen sind Wiedereinlagerungskosten und Kosten für den Rücktransport vom ursprünglichen Käufer zu zahlen.
9.2. Solange die Ware im Eigentum von ULMA bleibt, ist der Kunde verpflichtet, sie mit aller Sorgfalt in seinem Besitz zu halten und auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
9.3. Der Kunde darf die Ware nicht verkaufen, abtreten, belasten oder anderweitig veräußern, bis die Bedingung der vollständigen Zahlung des Betrags vollständig und zufriedenstellend erfüllt ist.
10. GERICHTSSTAND
10.1. Die in diesem Dokument enthaltenen technischen Informationen sind aktuell gültig dem Druckdatum. Daher ist es empfehlenswert, eventuell Kenntnis aktualisierter unsere Website ulmaarchitectural. com zu besuchen, um Informationen zu erhalten.
10.2. ULMA behält sich das Recht vor, die Spezifikationen aller seiner Produkte ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
10.3. Jeder Rechtsstreit, der sich aus der Geschäftsbeziehung ergibt, wird vor den von ULMA bestimmten Gerichten entschieden. Wir sind berechtigt,-den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand, oder am Ort der Lieferung zu verklagen.